Datenschutz und Bedingungen
Voraussetzungen für die Teilnahme
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Auszubildenden und Umschüler der Druck- und Medienindustrie, die sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung – Oktober 2025 – in der Ausbildung befinden und bei Einreichung des Beitrags mindestens 16 Jahre alt sind. Teilnehmer, die noch keine 18 Jahre alt sind, benötigen die Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten. Diese können Sie per E-Mail an bildung@bvdm-online.de anfordern. Wettbewerbsbeiträge von Teilnehmenden unter 18 Jahren können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Einwilligung der Erziehungsberechtigten mit den Unterlagen eingereicht wird.
Datenschutz
Anforderungen an den eingereichten Beitrag
Pro Teilnehmer darf nur ein Beitrag bestehend aus der Druck-PDF und einem digitalen Mock-Up als PDF, JPG oder PNG eingereicht werden. Bitte keine weiteren Dateien einreichen, da diese bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.
Die Teilnehmer bestätigen, dass sie die Urheber von allen hochgeladenen Inhalten, insbesondere dem verwendeten Bildmaterial sind, dass sie alle erforderlichen Rechte daran innehaben und etwaige auf Bildern abgebildeten Personen ihre Zustimmung hierzu erteilt haben.
Nutzungsrecht und Verwendung des Beitrags durch die Verbände Druck und Medien
Mit dem Hochladen des Beitrags auf unserer Internetseite räumen Teilnehmer den Verbänden Druck und Medien – das sind der Bundesverband Druck und Medien e.V. (BVDM) und dessen Landesverbände (www.bvdm-online.de/bvdm/landesverbaende/) – ein einfaches Nutzungsrecht ein. Dieses Recht umfasst z.B. die Nutzung des Beitrags zur Veröffentlichung in den Onlinemedien (u.a. Internetauftritte der Verbände Druck und Medien und des Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA)), in den sozialen Medien (u.a. LinkedIn, YouTube und Instagram), in den Printmedien (u.a. Verbandsmagazin „NUTZEN“, Jahresberichte der Verbände Druck und Medien, Print-Magazin „Druck und Medien ABC“) sowie auf Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Gestaltungswettbewerb. Zweck des Nutzungsrechts ist die Bewerbung und Berichterstattung über den Gestaltungswettbewerb. Im Rahmen des Nutzungszwecks können ggf. weitere Nutzungsarten erfasst sein.
Eine Bearbeitung des Originalbeitrags ist nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig. Die Verbände verpflichten sich, bei jeder Veröffentlichung den Namen des Einreichenden als Urheber der Gestaltung zu nennen.
Die Einräumung des o.g. Nutzungsrechts erfolgt unentgeltlich, da dieses ausschließlich der Bewerbung und Berichterstattung über den Wettbewerb dient. Eine weitergehende kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und angemessenen Vergütung.
Aufgrund deiner Angaben haben wir festgestellt, dass du noch keine 18 Jahre alt bist. Um deinen Gestaltungsentwurf im Rahmen des Wettbewerbs nutzen zu können, benötigen wir noch die Zustimmung deiner Eltern. Wir werden dir deshalb eine E-Mail mit einem Vordruck an deine oben angegebene E-Mail-Adresse schicken. Bitte fülle diesen Vordruck zusammen mit deinen Eltern aus, unterschreibt ihn und sende uns diesen dann einfach per E-Mail an gestaltungswettbewerb@bvdm-online.de zurück. Nur wenn uns die von dir und deinen Eltern ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung vorliegt, können wir deinen Beitrag beim Wettbewerb berücksichtigen. Stelle daher bitte unbedingt sicher, dass deine angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist.